Verkaufs- und Lieferbedingungen Betten-Kolbe GmbH & Co. KGHinweis zu Sozialen Netzwerken (siehe Punkt XIII)
I. Vertragsabschluß 1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich angelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande wenn: • der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder • der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder • der Verkäufer Vorrauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
II. Preise 1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. 2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.b. Tischlerarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen unter anderem auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten oder zusätzliches anbringen von Leisten oder ähnlichem.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.b. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichzungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
IV. Montage 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände oder aufzustellender Möbel bedenken wegen der Eignung der Wände/ Decken oder Fußböden, so hat er dies dem Käufer vor Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten ( Tischlerarbeiten u. ä. ) auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Einganges der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zur gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsaustände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen und nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf zu seiner wirksamen Zusicherung der Schriftform und muß von Verkäufer ausdrücklich zugesichert sein. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Lieferzeiten, die dem Kunden als ungefähren Anhaltspunkt dienen sollen.
4. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat deren Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel oder Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter befügen des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung in den Ziff. 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Pfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug / Schadensersatzpflicht des Käufers/Bestellers
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer Ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und /oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff.3. verlangen.
2. Soweit sich der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache länger als einen Monat in Verzug befindet, ist der Verkäufer berechtigt Lagerkosten zu verlangen. Er kann sich hierbei auch eines Lagerhalters bedienen.
3. Als Schadenersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gemäß Ziff. 1 kann der Verkäufer 25% der Auftragssumme ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens, wie bspw. Bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer nachgelassen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder höhere Gewalt vorliegen, sofern die Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für Warenrücknahme gilt Ziff. X.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalesätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1.Hj. ……25%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 2.Hj. ……35%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3.Hj. ……45%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4.Hj. ……55%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3.J. …… 60%......v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4.J. …… 70%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 5.J. …… 80%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 6.J. …… 90%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i. d. 1.Hj. ……35%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 2.Hj. ……45%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3.Hj. ……60%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4.Hj. ……70%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3.J. ……..80%…..v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Ausgenommen von dieser Regelung sind Matratzen und Bettwaren (z.B. Kissen, Oberbetten Bettwäsche usw.), die aus hygienischen Gründen von unserem Hause nicht zurückgenommen werden. Es sei denn sie sind noch Original verpackt.
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, das dem Verkäufer keine oder nur geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB
XI. Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. Gewährleistungsansprüche verjähren beginnend ab Übergabe der Kaufsache binnen zwei Jahren. Es gelten die gesetzlichen Regelungen , § 438 BGB
4. Die Gewährleistung streckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. b. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. b. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Abgabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.( § 312 d II BGB)
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über Lieferungen von Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, ( Kolbe Bettenland, Bavenstedter Str. 50, 31135 Hildesheim) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40, - Euro hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im übrigen bleiben die Vorschriften der §§312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Erfüllungsort ist Hildesheim
3. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
XIII. Hinweis zu Sozialen Netzwerken
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel oder ein „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php. Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen. Ebenfalls ist es möglich Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser zu blocken, zum Beispiel mit dem "Facebook Blocker".
|